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Trader

Netto Verlust gemacht. Trotzdem Steuern gezahlt.

§ 20 Abs. 6 EStG begrenzt die Verlustverrechnung bei Termingeschäften auf 20.000 € im Jahr. Was nach Technik-Paragraf klingt, hat eine ganze Trader-Generation aus Deutschland getrieben. Die Rechnung dazu passt auf einen Bierdeckel.

04. Juli 2026 · 5 Min. · von Cem

Es gibt Steuerregeln, über die man streiten kann. Und es gibt die Verlustverrechnungsgrenze für Termingeschäfte. Sie sorgt dafür, dass ein Trader mit negativem Jahresergebnis eine fünfstellige Steuerrechnung bekommen kann. Kein Konstruktionsfehler — so gewollt, seit 2021.

Die Bierdeckel-Rechnung

Beispiel: ein durchwachsenes Jahr

Gewinne aus Futures/Optionen/CFDs: +250.000 €
Verluste aus denselben Geschäften: −280.000 €
Echtes Ergebnis: −30.000 €

Das Finanzamt rechnet anders: 250.000 € Gewinn minus maximal 20.000 € Verlust = 230.000 € zu versteuern. Abgeltungsteuer + Soli ≈ 60.000 € Steuerlast — auf ein Jahr, in dem du real 30.000 € verloren hast.

Die restlichen 260.000 € Verluste? Vortrag in Folgejahre, wieder gedeckelt auf 20.000 € pro Jahr. Bei diesem Tempo dauert der Abbau dreizehn Jahre. Aktive Trader produzieren in einem Quartal mehr Verlustvolumen, als das Gesetz pro Jahr anerkennt.

Für aktive Termingeschäfte ist Deutschland kein Hochsteuerland. Es ist ein Falschsteuerland — besteuert wird ein Gewinn, den es nicht gab.

Wen es trifft

  • Futures-, Optionen- und CFD-Trader im Privatvermögen — der Kernfall des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG.
  • Optionsverkäufer (Stillhalter) — Glattstellungen zählen in die Verlusttöpfe.
  • Nicht betroffen: reiner Aktienhandel (eigener Verlusttopf, unbegrenzt mit Aktiengewinnen verrechenbar) und Zertifikate ohne Termingeschäftscharakter — mit eigenen Fallstricken.

Zwischenstand zur Ehrlichkeit: Der Bundesfinanzhof hat 2024 ernste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert, das Thema liegt in Karlsruhe. Vielleicht kippt die Regel irgendwann. Nur: Wer sein Trading-Jahr 2026 plant, kann nicht auf ein Urteil warten, das auch 2029 kommen kann — und rückwirkende Erstattung ist ein Versprechen, das dir niemand gibt.

Die zwei Auswege — einer davon ist echt

Ausweg 1: die deutsche GmbH-Lösung

Trading in eine Kapitalgesellschaft verlagern. Im Betriebsvermögen gilt die 20.000er-Grenze nicht, Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer ≈ 30 %, Verluste voll verrechenbar. Funktioniert — hat aber Preisschilder: laufende Kosten, Buchhaltung, und das Geld sitzt in der GmbH. Willst du es privat, kommt die Ausschüttungssteuer obendrauf. Und wenn du später doch auswandern willst, hast du dir mit der GmbH gerade die Wegzugsbesteuerung ins Haus geholt.

Ausweg 2: der Wohnsitz-Schnitt

Die Grenze gilt für Menschen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Wer sauber weggezogen ist — Lebensmittelpunkt raus, Abmeldung, dokumentiert — für den existiert § 20 Abs. 6 schlicht nicht mehr. Kein Verlusttopf, keine Deckelung, und je nach neuem Setup auch keine Steuer auf die Gewinne selbst. Als Perpetual Traveler mit US-LLC oder mit Wohnsitz in einem Land ohne Kapitalertragsbesteuerung ist das Termingeschäfts-Problem kein Problem, sondern eine Erinnerung.

Das ist der Weg, den ich selbst gegangen bin. Nicht wegen eines Paragrafen allein — aber er war einer der Gründe, warum die Rechnung so eindeutig war.

Was der Schnitt wirklich verlangt

Kein Halbwegzug. Deutschland prüft den Lebensmittelpunkt, nicht das Bauchgefühl: Wohnung aufgeben, Anmeldungen kappen, Aufenthaltstage dokumentieren. Dazu Broker-Umzug, sauberes Banking, und wenn Gesellschaftsanteile existieren, die Reihenfolge aus dem Wegzugsteuer-Artikel. Es sind viele Schritte. Es ist auch nur eine Checkliste — wenn jemand sie mit dir abarbeitet.

Trader mit sechsstelligem Umsatz?

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung (StBerG/RDG). Zahlen sind vereinfachte Beispielrechnungen; Rechtsstand kann sich ändern (Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit anhängig). Verbindliche Beratung leisten die von Residari angebundenen Partner-Kanzleien.